Im Aargau gibt es rund 2750 km Gewässer, die staatlichen und privaten Fischereirechten unterliegen.
Der Kanton vergibt die fischereilichen Nutzungsrechte der staatlichen Fischereirechte in Form einer Pacht. Die Flüsse und Bäche sind in Reviere aufgeteilt, die an Fischereivereine und Einzelpersonen jeweils für 8 Jahre verpachtet werden.
Diese Pächter wiederum geben Fischereikarten für ihre Reviere ab.
Für den Erwerb einer Fischereikarte benötigt ein/e Fischer/in einen Sackundenachweis (SaNa) nach Schweizerischem Standard. Die Fischereiverwaltung des Kantons Aargau und der Aargauische Fischereiverband empfehlen eine Ausbildung auf Niveau Sportfischerbrevet zu absolvieren.
Im Aargau gibt es nebst der üblichen Fischereikarte für die jeweiligen Reviere auch noch eine sogenannte Freianglerkarte. Das Freianglerrecht gilt aber nur an bestimmten Teilstrecken (Sektoren) an den vier grossen Flüssen Aare, Reuss, Limmat und Rhein sowie am Ufer des Hallwilersees. Für die Freianglerei benötigt man eine Freianglerkarte. Diese ist über die kantonale Fischereiverwaltung online zu beziehen und kostet CHF 50 pro Jahr.
An den folgenden externen Ausgabestellen können "Freianglerkarten" und "Jahreskarten Hallwilersee" bezogen werden:
Kontakt
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Entfelderstrasse 22
Sektion Jagd und Fischerei
5001 Aarau
+41 (0)62 835 28 50
+41 (0)62 835 28 59