Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Gechäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Aargau Tourismus AG (AT) und sind ein integrierter Bestandteil Ihrer Gruppenreisen-Vereinbarung mit der Veranstalterin. Spezielle Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und AT gehen diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen vor.
1. Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die gewünschte Leistung gemäss Ausschreibung und/oder Auftragsbestätigung zu erbringen. Der Kunde trägt die allfälligen Mehrkosten, welche durch Zusatzleistungen entstehen.
2. Offerte
Zur Erstellung einer provisorischen Reservation erheben wir folgende Gebühren:
2.1 Provisorische Reservation *CHF 100.
2.2 Schutzgebühr pro massgeschneiderte Offerte (inkl. provisorischer Reservation) ab *CHF 200.
*Die Gebühr für die provisorische Reservation oder die Schutzgebühr für die massgeschneiderte Offerte wird Ihnen bei definitiver Buchung wieder gutgeschrieben.
Alle Leistungen und Daten nach Verfügbarkeit. Die Options-frist bei einer provisorischen Reservation beträgt 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ohne Ihre definitive Buchung verfällt nach Ablauf der Frist Ihr Anspruch auf die Leis-tungen und auf eine Rückerstattung der Schutzgebühr. AT kann die Schutzgebühr erhöhen. Die Schutzgebühr wird Ihnen bei einer definitiven Buchung ebenfalls wieder gutgeschrie-ben.
3. Buchung
Sie können Ihre Buchung schriftlich, telefonisch, online oder persönlich vornehmen. Der Vertrag zwischen Ihnen und AT kommt mit Ihrem Leistungsauftrag, d. h. durch Annahme der Offerte zustande. Ihr Auftrag via E-Mail ist ebenfalls rechtsgültig.
3.1 Buchung eines publizierten Angebotes: kostenlos
3.2 Buchung eines massgeschneiderten Ausflugs oder Anlasses: Dossiergebühr pro Person: CHF 5.–
4. Preise
Die Preise ersehen Sie aus der Ausschreibung resp. der Offerte. Beachten Sie den Punkt «Inbegriffene Leistungen». Alle Preise (auch die in den vorliegenden AGBs aufgeführten) verstehen sich in Schweizer Franken und inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist.
4.1 Preiserhöhung
In folgenden Ausnahmefällen kann AT die vereinbarten Preise nachträglich erhöhen:
a) Nachträgliche Preiserhöhungen bei einzelnen Leistungspreisen
b) Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z. B. Treibstoffzuschläge, Mehrwertsteuersatz)
c) Wechselkursänderungen
AT informiert den Kunden spätestens 22 Tage vor dem Eventbeginn über die Preiserhöhung. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Punkt 8.3 genannten Rechte zu. AT ist berechtigt, die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehen-de Ersatzforderungen bleiben ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Beträgt Ihr Auftragsvolumen bis zu CHF 1000, so sind 60% des voraussichtlichen Gesamtbetrages bei der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.
5.2 Beträgt Ihr Eventbudget mehr als CHF 1000, verlangt AT eine Vorauszahlung von 50% des voraussichtlichen Gesamtbetrags bei Vertragsabschluss oder nach Absprache in maximal zwei Raten. Nach Ihrem Event erhalten Sie eine detaillierte Schlussabrechnung mit Gesamtsaldo, abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen. AT behält sich das ausdrückliche Recht vor, andere Zahlungsbedingungen zu stellen.
5.3 Nicht oder verspätet geleistete Zahlungen
Erhält AT die Vorauszahlungen nicht termingerecht, ist AT berechtigt, die Leistungen zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Annullationskosten werden gemäss der Punkte 6 resp. 7 dieser AGBs beim Kunden eingefordert.
6. Totalannullation durch den Kunden
Die Totalannullation Ihres Vertrags hat schriftlich (per eingeschriebenem Brief) zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente unbedingt beizulegen. Die Annullierung Ihres Vertrags wird erst nach lückenlosem Erhalt der oben erwähnten Dokumente rechtsgültig. Massgebend zur Beachtung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei Ihrer Buchungsstelle während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Bei einer Totalannullation des Kunden verrechnet AT folgende Annullationskosten:
6.1 Halbtages-, Eintages-, oder Mehrtagesprogramm Gebühr CHF 200, zuzüglich folgender Annullationskosten:
Ab Bestätigung bis 61 Tage vor Aktivitätsbeginn 10%
60 – 22 Tage vor Aktivitätsbeginn 30%
21 – 08 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
07 – 02 Tage vor Aktivitätsbeginn 80%
01 – 00 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
Die Annullationskosten berechnen sich in % des aktuellen Gesamtauftragsvolumens zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Totalannullation. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden weiterverrechnet.
7. Teilannullation durch den Kunden (Teilnehmerzahl- oder Programmänderung)
Wichtig: Wenn Sie Änderungen vornehmen, müssen Sie Ihre Buchungsstelle schriftlich informieren. AT wird Ihnen die Änderung schriftlich bestätigen. Massgebend zur Beachtung des Änderungs- oder Teilannullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
7.1 Teilannullation durch Teilnehmerzahländerung bei Standardangeboten
Die erste Teilnehmerzahländerung bis 15 Tage vor der Reise ist kostenlos, sofern die neu gültige Teilnehmerzahl max. 10% von der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl abweicht.
Teilnehmerzahlerhöhungen sind jederzeit kostenlos möglich. Gebühr pro weitere Teilnehmerzahländerung CHF 50.
Pro annullierte Person werden die Annullationskosten gemäss wie folgt verrechnet:
60 – 15 Tage vor Aktivitätsbeginn 10%
14 – 08 Tage vor Aktivitätsbeginn 30%
07 – 02 Tage vor Aktivitätsbeginn 80%
01 – 00 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
Entscheidend für die Berechnung der Kosten ist der durchschnittliche Personenpreis zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Annullation. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden jeweils weiterverrechnet.
7.2 Teilannullation durch Programmänderung
Bei einer Auftrags-/Programmänderung nach Bestätigung verrechnen wir folgende Gebühren:
Programm- oder Datumsänderung durch den Kunden pro Änderung CHF 50.
Zusätzlich verrechnet AT die annullierten Leistungen gemäss Punkt 6.1 dieser AGB.
7.3 Versäumnis, späterer Antritt, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch, welche durch den Kunden verursacht werden: In diesen Fällen trägt der Kunde, nebst den Annulla-tionskosten gemäss Ziffer 6, die zusätzlich entstehenden Mehrkosten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rück-erstattung.
8. Programmänderung durch AT
8.1 vor Vertragsabschluss
AT behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
8.2 nach Vertragsabschluss
AT behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. AT bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten, und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.
8.3 Ihre Rechte bei einer Vertragsänderung nach Vertragsabschluss
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Arrangementspreises, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten.
c) AT bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Lassen Sie uns keine Mitteilung innert der oben erwähnten Frist zukommen, so stimmen Sie der Änderung zu.
8.4 Ihre Rechte bei Programmänderung und Leistungs-ausfällen während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen AT eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten und dem effektiven Preis der er-brachten Dienstleistungen.
9. Annullation durch AT
9.1 Nicht-Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl
Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die ausgeschriebene Mindest-Teilnehmerzahl, so kann die Reise unter Umständen dennoch durchgeführt werden. Der Entscheid steht alleine AT zu. AT stellt in jedem Fall die Mindestanzahl Teilnehmer gemäss Ausschreibung resp. Bestätigung in Rechnung. AT ist jedoch berechtigt, aus Sicherheitsgründen sowie aus technischen oder logistischen Gründen die Leistungserbringung zu verweigern. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Rückerstattungsrecht zu und es ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.
9.2 AT ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn der Kunde durch Handlungen oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu gibt. Schadenersatzforderungen bleiben in diesem Fall ausgeschlossen.
9.3 Streiks, höhere Gewalt
Wird die Reise oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann AT die Reise oder Teile davon absagen oder vorzeitig abbrechen. In einem solchen Fall orientiert Sie AT so rasch als möglich und bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. AT kann bei Absage Ihres Programms in solchen Fällen die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Rechnung stellen.
10. Versicherung
AT empfiehlt Ihnen, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
11. Haftung
Allgemeines: AT vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es dem Veranstalter nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
11.1 Sach- und Vermögensschäden
Die Haftung von AT bei Sach- und Vermögensschäden ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
11.2 Personenschäden
Für Personenschäden, welche Folge der Nichterfüllung oder einer ungenügenden Erfüllung des Vertrages sind, haftet AT im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die Schäden durch andere Dienstleistungsträger verursacht wurden, steht AT das alleinige Regressrecht gegen diese zu.
11.3 Haftungsausschlüsse
In folgenden Fällen ist jede Haftung von AT ausgeschlossen:
a) Leichtes Verschulden von AT und deren Hilfspersonal.
b) Bei Leistungserbringung durch Drittleister: AT ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. AT haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern.
c) Bei Versäumnissen des Kunden vor oder während der Reise.
d) Bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnissen eines Vierten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
e) Bei höherer Gewalt oder einem Ereignis, welches AT, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
f) Besondere Veranstaltungen können mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von AT ausgeschlossen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und AT ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen die Aargau Tourismus AG wird als Gerichtsstand ausschliesslich derjenige der Stadt Brugg vereinbart.
13. Reiseveranstalter
Aargau Tourismus AG
Laurstrasse 10
5200 Brugg
14. Nutzungsrechte der Bildwelt von Aargau Tourismus
Für die Verwendung, resp. Weitergabe des Bildmaterials von Aargau Tourismus gelten folgende Nutzungsrechte:
a) Print- und Onlinemedien dürfen das Bildmaterial für die redaktionelle Berichterstattung über touristische Inhalte der Region Aargau verwenden. Ebenfalls dürfen die Bilder von touristischen Partnern (Regionen, Destinationen, touristische Leistungsträger wie Transportunternehmen, Tour Operators etc.) zur touristischen Promotion der Region Aargau verwendet werden.
b) Das Bildmaterial darf nicht verändert werden.
c) Als Quelle ist «© Aargau Tourismus» anzugeben.
d) Sämtliche Metadaten des Bildmaterials müssen erhalten, resp. weitergegeben werden.
e) Eine kommerzielle Nutzung ausserhalb des Tourismus, resp. der redaktionellen Berichterstattung ist untersagt.
Brugg, April 2019